Verrechnungsperioden
Die Zähler mit dem Stromprodukt monatlich (zurzeit nur Grossverbraucher) werden jeden Monat anfangs Monat abgelesen. Dies erfolgt über unsere Software am Computer im Büro via Fernauslesung.
Die Rechnungen werden jeden Monat anfangs Monat verschickt.
Anfangs April, Juli, Oktober und Januar erhalten unsere Kunden mit dem Stromprodukt QU eine Abrechnung.
Die Touren unserer Ableser beginnen jeweils Mitte März, Juni, September und Dezember. Anfangs Folgemonat versenden wir die Abrechnung über das vergangene Quartal.
Ende März und September erhalten unsere Kunden mit dem Stromprodukt HJ eine Teilrechnung (Akonto). Der Betrag wird anhand der Vorjahresperiode
(50 %) errechnet oder wenn nicht vorhanden, von uns eingeschätzt. Dieser Akontobetrag wird bei der halbjährlichen Abrechnung angerechnet.
Anfangs Juni sowie anfangs Dezember beginnen wir mit den Ablesungen unserer Stromzähler. Anfangs Folgemonat versenden wir die Abrechnung über das vergangene Halbjahr.
Übersicht Rechnungsstellung (QU und HJ)
Ende März | Akontorechnung Januar – März (HJ) |
Anfangs April | Definitive Abrechnung 1. Januar – 31. März (QU) |
Anfangs Juli | Definitive Abrechnung 1. Januar – 30 Juni (HJ) |
Definitive Abrechnung 1. April – 30. Juni (QU) | |
Ende September | Akontorechnung Juli – September (HJ) |
Anfangs Oktober | Definitive Abrechnung 1. Juli – 30. September (QU) |
Anfangs Januar | Definitive Abrechnung 1. Juli – 31. Dezember (HJ) |
Definitive Abrechnung 1. Oktober – 31. Dezember (QU) | |
Anfangs Monat | Definitive Abrechnung monatliche Ablesung (Grosskunden) |
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Schlussrechnung bei Wohnungs- oder Eigentümerwechsel.
Bei nicht Erreichbarkeit der Kunden für die Ablesungen
In diesem Fall wird der Zählerableser eine Ablesekarte in Ihren Briefkasten legen und wir bitten Sie, uns diese so schnell wie möglich per A-Post zurückzuschicken. Anstelle der Zusendung können Sie auf unserer Homepage auch direkt das Formular ausfüllen und uns per Email übermitteln.
Link zur Online-Zählerstandsmeldung
Abschaltungen/Kassierzähler
Unsere Rechnungen müssen innert 30 Tagen ab Datum Rechnungsstellung beglichen werden.
Sollte eine Stromrechnung trotz erfolgter Mahnungen nicht beglichen werden, sehen wir uns gezwungen, die Stromzufuhr komplett zu unterbrechen und unsere Forderung anschliessend auf dem rechtlichen Weg einzutreiben.
Unsere Unkosten für einen Stromunterbruch/Abschaltung (Fr. 100.–) werden wir nachträglich in Rechnung stellen. Eine Wiedereinschaltung der Stromzufuhr erfolgt erst nach Begleichung aller Schulden inklusiv Unkosten.
Um die laufenden sowie zukünftigen Stromkosten sicherzustellen, können wir einen Kassierzähler einbauen lassen. Die Kosten von Fr. 250.– werden in Rechnung gestellt. Will man weiterhin Strom beziehen, muss man bei uns im Büro Chipschlüssel/Chipkarte mit entsprechendem Wert aufladen (gegen Barzahlung).
Dieses Vorgehen erfolgt gestützt auf die Geschäftsbedingungen der Genossenschaft Elektra Thal für die Abgabe elektrischer Energie. Für Folgeschäden des Stromunterbruchs lehnen wir jede Haftung ab.