Umzug
Wohnungs- oder Eigentümerwechsel
Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungs- oder Eigentümerwechsel (hier auch die Änderung der Wohn- und Geschäftsadresse) spätestens 5 Tage vor dem Umzug.
Ihre Mutationen können Sie uns per Telefon, Email oder Online-Formular bekannt geben. Alle erforderlichen Kontaktinformationen finden Sie auf Ihrer Stromrechnung und/oder auf unserer Website.
Link zur Online-Mietermutation
Falls der Stromzähler beim Wohnungsaus- oder einzug resp. beim Eigentümerwechsel nicht zugänglich ist, vereinbaren Sie mit uns einen Ablesetermin oder geben Sie uns die Zählerstände mittels Online- Zählerstandsmeldung bekannt.
Link zur Online-Zählerstandsmeldung